Mehrwegbecherverleih

Das Land Burgenland bietet eine kostenlose zur Verfügung-Stellung von Mehrwegbechern, es werden bis zu 30 % der Servicekosten für ein Kontingent von maximal 10.000 Bechern übernommen.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Landes Burgenland und erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen bzw. nach Vereinbarung mit dem Land Burgenland. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Finanzierungsbeitrag bei der Verwendung der Mehrwegbecher.

Die Becher sind für öffentliche Veranstaltungen im Burgenland, die von einem Verein oder von einer Personengemeinschaft im Sinne des § 3 der Förderrichtlinie durchgeführt werden, können die Becher zur Verfügung gestellt werden.

Das Land Burgenland verfügt über 10.000 Stück Mehrwegbecher, wobei

  • 4.000 Stück Becher mit 0,3 Liter Inhalt (mit 0,25 l Markierung)
  • 6.000 Stück Becher mit 0,5 Liter Inhalt

zur Verfügung gestellt werden können.

Sollte das Becherkontingent nicht ausreichen, so werden ausschließlich Becher desselben Typs und demselben Fassungsvolumen in einem neutralen Design zur Verfügung gestellt. Förderbar sind allerdings nur die Becher, welche mit dem Landeslogo versehen sind.

Die Becher sind in eigens versiegelten Transportboxen verpackt und die Bestellmenge bezieht sich jeweils auf eine komplette Verpackungseinheit.

  • 0,3 l Becher – 350 Stück pro Transportbox
  • 0,5 l Becher – 280 Stück pro Transportbox

Die Reinigungspreise betragen pro Stück Mehrwegbecher (exkl. Mwst): € 0,10 für alle Größen.

Die Reinigungskosten für die Transportboxen und Racks sind im oben genannten Betrag bereits enthalten.

Jede geöffnete Transportbox bzw. alle gelieferten Racks werden als gebraucht angesehen und müssen zur Gänze verrechnet werden.

Verplombt retournierte Transportboxen gelten als sauber. Für den Aufwand kann eine Manipulationsgebühr verrechnet werden.

Das Land Burgenland übernimmt bis zu 30% der Servicekosten. Die Servicekosten umfassen die Kosten für die Miete der Mehrwegbecher und die Pauschalkosten für Lieferung und Abholung der Mehrwegbecher. Nicht unterstützt werden zusätzliche Kosten, wie

  • Manipulationsgebühr für nicht gebrauchte Becher und Transportboxen
  • etwaige Personalkosten
  • Wiederbeschaffung von nicht zurückgegebenen oder defekten Bechern/Transportboxen.

Für Vereine oder Personengesellschaften im Sinne des § 3 der Förderrichtlinie, die bei der Auszeichnung zu „a sauberes Festl“ mindestens 35 Punkte erreichen konnten, beträgt die Förderung 30 % der Servicekosten.

Für alle anderen Vereine oder Personengesellschaften im Sinne des § 3 der Förderrichtlinie beträgt die Förderung 15 % der Servicekosten.

Förderungen können solange ausbezahlt werden, bis der jährlich festgelegte Förderpool aufgebraucht ist.

Bei der Verwendung der Mehrwegbecher ist sicherzustellen, dass diese wieder von den Gästen retourniert werden.

Diesbezüglich hat sich in der Praxis ein Pfandbetrag von €1.- für Mehrwegbecher sehr bewährt.

Diese Beträge sind bei der Ausgabe vom Gast einzuheben und nach Rückgabe des Bechers wieder zu retournieren. Das Anbringen von entsprechenden Hinweisschildern beim Ausschank wird empfohlen.

Für fehlende oder beschädigte Teile werden folgende Beträge pro Stück (exkl. Mwst) in Rechnung gestellt:

  • Mehrwegbecher der Größe 0,3 l € 0,70,-
  • Mehrwegbecher der Größe 0,5 l € 0,75,-
  • Mehrwegbecher-Transportbox € 30,-

Die Mehrwegbecher können entweder direkt bei
Cup Solutions Mehrweg GmbH, Felmayergasse 2,
1210 Wien - abgeholt
oder gegen Entgelt zugestellt werden.

Transportkosten:

  • im Umkreis von Wien (36 km):€ 130,- exkl. Mwst.
  • außerhalb 36 km Umkreis von Wien: € 198,- exkl. Mwst.

Sofern nichts anderes vereinbart, sind die gebrauchten Mehrwegbecher spätestens 2 Tage nach Veranstaltungsende an Cup Solutions Mehrweg GmbH, Felmayergasse 2, 1210 Wien - zu retournieren. Für verspätet retournierte Waren werden pro Transporteinheit und Tag € 10,- (exkl. Mwst) für den erhöhten Reinigungsaufwand verrechnet.

Die Rücknahme durch die Cup Solutions GmbH erfolgt unter Vorbehalt, da genaue Fehlmengen bzw. Beschädigungen erst nach Kontrolle im Betrieb ermittelt werden können. Fehlmengen bzw. beschädigte Waren werden mit dem Wiederbeschaffungspreis verrechnet.

Die Reinigung der Mehrwegbecher wird aus hygienischen Gründen ausschließlich von Cup Solutions Mehrweg GmbH - durchgeführt.

Das Land Burgenland übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Mieter und dessen Gästen bezüglich Qualitätsansprüchen und Einhaltung der Rechtsvorschriften insbesondere der Hygienevorschriften.

Das Land Burgenland übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Mieter falls am Veranstaltungstag kein oder zu wenig Mehrwegbecher zur Verfügung gestellt werden können.

Das Land Burgenland übernimmt keinerlei Haftung gegenüber dem Mieter für sämtliche abwicklungstechnischen und organisatorischen Vereinbarungen mit der Cup Solutions GmbH.

Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach verwendet werden und daher nicht immer neuwertig sind.

Alle gelieferten Waren, die mit dem „a sauberes Festl“ Logo gekennzeichnet sind, stehen und bleiben im Eigentum des Landes Burgenland und werden nur leih- bzw. mietweise überlassen.

Bei der Verwendung der Mehrwegbecher besteht kein Rechtsanspruch auf einen Finanzierungsbeitrag durch das Land Burgenland.