Die wichtigsten Informationen

Diese Auflistung bietet einen ersten Überblick. Sollten noch Fragen offenbleiben, findest Du in unseren FAQs eventuell eine Antwort.

WER KANN ANSUCHEN
Vereine mit Sitz im Burgenland
Personengemeinschaften, deren Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist
Politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes 2012
Einrichtungen, die als Teile des Katastrophenhilfsdienstes nach dem Katastrophenhilfegesetz gelten
Im Burgenland ansässige Teil- und Unterorganisationen von in Österreich anerkannten  Religionsgemeinschaften

EINREICHEN
Einfach die Checkliste ausfüllen! – unter dem Menüpunkt „Jetzt Mitmachen“ alle Punkte der Checkliste, die bei Eurem Fest erfüllt werden, ankreuzen. Am Ende ergibt sich eine Punktezahl gemäß den angekreuzten Kriterien (Punkte stehen daneben in Klammer).  Danach die Checkliste absenden.
Ab einer Mindestpunktezahl von 35 kann um Förderung angesucht werden.

Das Ansuchen (ausfüllen der Checkliste) ist spätestens 3 Wochen VOR der Veranstaltung zu stellen. Diese Aktion gilt für Veranstaltungen ab dem 1. Mai 2023.

UNTERLAGEN
Nach Eingang und Erstprüfung der ausgefüllten Checkliste bekommt ihr ein Email mit den noch erforderlichen Unterlagen. Diese sind jedenfalls bis spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung vorzulegen, ansonsten kann keine Zusicherung erfolgen.

ZUSICHERUNG
Diese erfolgt, wenn wir alle erforderlichen Daten und Unterlagen erhalten haben.
Der Inhalt des Fördervertrages ist dem §7 (1) der Richtlinie zu entnehmen.

NACHWEISE
Nach der Veranstaltung habt ihr 2 Wochen Zeit, die erforderlichen Nachweise zu erbringen. Alle angekreuzten Punkte der Checkliste sind fotografisch zu dokumentieren, Rechnungskopien etc. sind vorzulegen. Nicht nachgewiesene Punkte der Checkliste können nicht anerkannt werden.

Welche Fotos sind vorzulegen: Wir benötigen von Euch aussagekräftige Fotos von zB. Getränkeständen, besetzten Tischen, Logos der Veranstaltung, Eintrittskarten, Speise- und Getränkekarten, Plakate, Rechnungen, Zertifikate, Müllentsorgung etc.)

MEHRWEGBECHER
Siehe auch FAQ´s Verleih und Mehrwegbecher und Infoblatt Mehrwegbecher
Wollt ihr unsere Mehrwegbecher verwenden, so ist dies bitte ebenfalls fristgerecht (spätestens 3 Wochen VOR der Veranstaltung) anzugeben. Die Becher können von Euch beim Lieferanten abgeholt und zurückgebracht werden, Ihr könnt die Becher auch aufpreispflichtig liefern und abholen lassen. Der finanzielle Beitrag durch das Land beträgt 15% bzw. 30% der Servicekosten. Bei Zusicherung der Förderung zu „a sauberes Festl“ beträgt der Beitrag 30% der Servicekosten, ansonsten 15%.

AUSZAHLUNG
Die Auszahlung der zugesicherten Fördermittel erfolgt nach Abschluss der Aktion „a sauberes Festl“, d.h. nach Verbrauch der Mittel und Abschluss der Förderaktion.