Verpflichtungserklärung

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Checkliste

Der oben genannte Veranstalter verpflichtet sich, die Veranstaltung gemäß den Richtlinien und der bereits ausgefüllten Checkliste und nach den geltenden Gesetzen und Verordnungen des Bundes und des Landes auszurichten. Die Nachweise über die Erfüllung der Punkte gemäß der Checkliste (Fotos, eingescannte Rechnungen, Speisekarte, etc.) sind spätestens zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin zu erbringen.

Verwendung von Logos von „a sauberes Festl“ auf Plakaten, Broschüren und Inseraten:
Das Logo von „a sauberes Festl“ wird in vorgegebenen Größen von der Förderstelle zur Verfügung gestellt und ist unverändert zu verwenden, allerdings darf das Logo nicht in der Sponsorzeile verwendet werden.

Größenvorgaben für Print- und Inseratwerbung:
DIN A0 und größer: Mindestgröße: 15 x 15 cm
DIN A1 Mindestgröße: 10 x 10 cm
DIN A2 Mindestgröße: 8 x 8 cm
DIN A3 Mindestgröße: 6 x 6 cm
DIN A4 Mindestgröße: 4 x 4 cm
DIN A5 Mindestgröße: 3,5 x 3,5 cm
DIN A6 Mindestgröße: 2,5 x 2,5 cm

Der Veranstalter verpflichtet sich, eine Dokumentation über die Veranstaltung gemäß Richtlinie an die Förderstelle zu übermitteln.

* Datenschutz

Die Förderwerberin/der Förderwerber nimmt zur Kenntnis, dass die von ihm erhobenen Daten zur Erfüllung des durch vorliegenden Fördervertrag begründeten vertraglichen Schuldverhältnisses verarbeitet werden. Der alleinige Zweck der Verarbeitung ist die Bearbeitung und Abwicklung des Antrages auf Förderung gemäß den Richtlinien für die Vergabe der Förderung umweltfreundlicher nachhaltiger öffentlicher Veranstaltungen. Eine Übermittlung der Daten an Dritte findet nicht statt.

Die personenbezogenen Daten der Förderwerberin/des Förderwerbers werden nur solange aufbewahrt, wie dies durch gesetzliche Pflichten nötig ist. Daten werden jedenfalls solange gespeichert, solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsansprüche potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.

Unter den Voraussetzungen des anwendbaren geltenden Rechts hat die Förderwerberin/der Förderwerber das Recht auf Auskunft über die erhobenen Daten, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung der Daten sowie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung der Daten und das Recht auf Datenübertragbarkeit. Er hat das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde.

Datenschutzrechtlicher Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union, Verordnung (EU) Nr. 2016/679, ist das Amt der Burgenländischen Landesregierung, Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt, Email: post.datenschutz@bgld.gv.at.

Alternativ kann sich die Förderwerberin/der Förderwerber an den Datenschutzbeauftragten des Amtes der Burgenländischen Landesregierung, die KPMG Security Service GmbH, Porzellangasse 51, 1090 Wien, Email: post.datenschutzbeauftragter@bgld.gv.at, wenden.