FAQs zu "a sauberes Festl"
Was wird gefördert?
Förderbar sind öffentliche Veranstaltungen im Burgenland, die von Vereinen, deren Sitz im Burgenland ist, von Personengemeinschaften, deren Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, von Politischen Parteien im Sinne des Parteiengesetzes 2012, von Einrichtungen, die als Teile des Katastrophenhilfsdienstes nach dem Katastrophenhilfegesetz gelten, oder von im Burgenland ansässigen Teil- und Unterorganisationen von in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften durchgeführt werden. Dabei müssen die Kriterien für das Prädikat „a sauberes Festl“ erfüllt werden.
Wer kann um Förderung ansuchen?
Vereine, deren Sitz im Burgenland ist, Personengemeinschaften, deren Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, Politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes 2012, Einrichtungen, die als Teile des Katastrophenhilfsdienstes nach dem Katastrophenhilfegesetz gelten, oder im Burgenland ansässige Teil- und Unterorganisationen von in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften.
Einrichtungen, die als Teile des Katastrophenhilfsdienstes nach dem Katastrophenhilfegesetz gelten im Burgenland ansässige Teil- und Unterorganisationen von in Österreich anerkannten Religionsgemeinschaften
Wie und wann wird gefördert?
Nach Ansuchen, Zusicherung sowie glaubhafter Erbringung der erforderlichen Nachweise nach der Veranstaltung und positiver Prüfung durch die Förderstelle erfolgt eine Auszahlung des Förderbetrages auf das angegebene Konto. Die Auszahlung erfolgt nach Beendigung der Aktion „a sauberes Festl“. Die Aktion endet mit Verbrauch der Mittel, spätestens jedoch mit 31.10.2023.
Wie erfolgt der Nachweis seitens des Veranstalters, dass alle Voraussetzungen erfüllt wurden?
Alle Maßnahmen sind fotografisch (zB Fotos der Veranstaltung, der Getränkestände, besetzten Tischen mit sichtbar angebrachten Logos der Veranstaltung) bzw. durch eingescannte Eintrittskarten, Einladungen, Plakate, Getränke- und Speisekarten, Vereinbarungen betreffend Müllentsorgung, Rechnungen etc. zu dokumentieren. Die Nachweise sind elektronisch (per Mail an asauberesfestl@bgld.gv.at) oder per Briefweg dem Veranstaltungsservice Burgenland zukommen zu lassen.
Zugleich hat die Förderstelle das Recht auf uneingeschränkten Zutritt zur Veranstaltung zur Kontrolle der angegebenen Kriterien auf der Checkliste.
Wo finde ich das Förderansuchen und die Förderrichtlinien?
Alle notwendigen Informationen und Unterlagen sind auf der Homepage „a sauberes Festl“ unter Downloads zu finden.
An wen wird der Antrag um Förderung gestellt?
Der Antrag um Förderung kann online auf der Homepage https://a-sauberes-festl.at direkt an das Land Burgenland gestellt werden. Einfach Checkliste online ausfüllen und absenden. Das Ansuchen muss spätestens 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingereicht werden.
Gibt es weitere Mittel, um „a sauberes Festl“ zu bewerben?
Das Werbebanner mit L x B 3 x 1m ist sichtbar für alle Teilnehmer der Veranstaltung anzubringen, sofern dieses vom Land zur Verfügung gestellt werden kann. Die Banner sind zur einfachen Befestigung rundum gelocht. Die Banner werden vom Veranstaltungsservice Burgenland verliehen.
Veranstaltungsservice Burgenland
Ansprechpartner: Deniz Demirkoca,
Adresse: Ruster Straße 135, 7000 Eisenstadt
Tel. Nr.: 057 600-2889
E-Mail: asauberesfestl@bgld.gv.at